a) Im Folgenden wird Budenzauber/ Inhaber Jonathan Harder als Vermieter bezeichnet, der
Kunde als Kunde/ Mieter.
b) Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei einem Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Vermieter und einem Kunden. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mit dem Absenden der Anfrage durch den Kunden werden die nachstehenden AGB von ihm ohne Vorbehalt akzeptiert.
c) Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Ausführung. Die Gültigkeit eines Angebots ist schriftlich dem Kunden mitgeteilt und erlischt automatisch mit Überschreitung des gesetzten Datums.
d) Mit der Erteilung des Auftrags/ Annehmen des Angebots ist eine Buchung für beide Parteien bindend. Der Mietvertrag stellt das gesamte Einverständnis durch das Annehmen des Angebotes zwischen Mieter und Vermieter dar.
2. Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
a) Alle unsere Preise sind als Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und als Tagespreise zu verstehen zuzüglich einer anfallenden Mietkaution.
b) Der Vermieter bietet folgende Zahlungsmethoden an:
Barzahlung, Banküberweisung (Vorkasse) / bei gewerblichen Kunden auf Rechnung innerhalb der 14 Tage Frist zahlbar.
c) Unbezahlte Rechnungen, werden 1. mit freundlicher Erinnerung nach 7 Werktagen 2. kostenpflichtiger Mahnung nach 14 Tagen gemahnt. Bei Unbeachtung wird die unbezahlte Rechnung an unsere Rechtschutzabteilung weitergeleitet und das Inkassobüro für weitere Vorgehen beauftragt.
3. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag, Kaution
Der Mieter (Vertragsunterzeichner oder abgesandte Person) mietet vom Vermieter das vertraglich festgeschriebene Eventmodul. Beschreibung des zugehörigen Inventars ist auf der Rechnung ausgeschrieben.
a) Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Eventmoduls für die gesamte vereinbarte Mietzeit zuzüglich der schriftlich angesetzten Kaution zu entrichten.
b) Bei gewerblichen Kunden, größeren Veranstaltungen oder mehreren ausgeliehenen Modulen behalten wir uns vor, eine entsprechend höhere Kaution zu setzen. Hier ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung zu begleichen.
c) Die Kaution ist bei Abholung/Lieferung in bar pro Buchung zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder in bar ausgehändigt.
d) Die Kaution kann vom Vermieter bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Leihobjekte als Anzahlung/ Teilzahlung oder Begleichung für daraus resultierende zusätzlich anstehende Dienstleistungen sowie Ausfallentschädigung(siehe dazu Punkt 8)einbehalten werden. Eine Rechnung dazu kann innerhalb von 48 Stunden nach Abgabe durch den Vermieter an den Mieter erstellt werden.
4. Mietdauer
Dem Kunden werden die Mietobjekte für die in der Rechnung vereinbarte Zeit überlassen. Unsere Preise sind Tagespreise und gelten pro Kalendertag. Es besteht für den Mieter kein 24 Stunden Recht auf Nutzung der Mietobjekte.
5. Stornierung/ Kündigung
a) wetterbedingte Stornierung
Bei Regen, Sturm, Orkan sowie starken Windböen ist der Betrieb unserer Spielgeräte aus Sicherheitsgründen untersagt.
Im Falle „Höherer Gewalt“, z.B.: Witterungsverhältnisse, unvorhergesehene Unglücksfälle bei dem Vermieter, die den Auf- /Abbau von unseren Spielgeräten verzögert oder ganz verhindert oder/ und den vorzeitigen Abbau dieser während einer Veranstaltung erfordert, wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht dem Mieter gegenüber entbunden und schuldet diesem keinen Schadenersatz.Bereits gezahlte Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Eine wetterbedingte Stornierung (findet ihre Gültigkeit bei Regen, Sturmjedoch nicht bei Wolken!) ist durch den Mieterbis 08:00 Uhr am Buchungsdatum/ bzw. Lieferdatumkostenfrei möglich. In diesem Fall werden beide Parteien vom Vertrag einer Buchung entbunden. Der Vermieter schuldet dem Kunden keinen Schadenersatz bzw. keinen Ersatztermin noch eine Ersatzleistung. Besteht der Mieter auf Nutzung eines luftbetriebenen Eventmoduls bei offizieller Regenprognose, tritt bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe,Punkt 8in Kraft.
Einen Anspruch auf Nutzungsgarantie bei Sonnenschein, sowie daraus resultierenden Ersatzanspruch gibt es nicht!
b) wetterunabhängige Stornierung
Wetterunabhängige Stornierungen werden wie folgt berechnet:
bis zu 7 Tage vor Mietdatum/Lieferdatum - keine Ausfallentschädigung
bis zu einschließlich 3 Tage vor Mietdatum/ Lieferdatum - 20% der Auftragssumme
bis zu 24 Stunden vor Mietdatum/ Lieferdatum - 50% der Auftragssumme
ab 24 Stunden vor Mietdatum/ Lieferdatum - 100% der Auftragssumme
6. Materialanlieferung
Der Mieter erteilt mit dem Annehmen des Angebots dem Vermieter das Recht zum kostenlosen Betreten/ Befahren des Grundstücks (bzw. Lieferdresse) zwecks Lieferung und Abholung sowie eventuellem Auf-/ Abbau der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.
Bei Anlieferung erfolgt eine genaue Einweisung seitens des Vermieters bzgl. sachgemäßen Aufbaus und Nutzung der Leihobjekte. Der Aufbau ist keine buchbare Serviceleistung und geschieht nur nach vorheriger Vereinbarung. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden an Grünflächen o.ä. durch den Aufbau und Betrieb der ausgeliehenen Spielgeräte.
7. Vereinbarungen für Selbstabholer
a) Bei Abholung ist in jedem Fall der Personalausweis vorzuzeigen.
b) Der Mieter verpflichtet sich durch das Annehmen des Angebots das ausgeliehene Eventmodul/ Mietobjekt zum vereinbarten Termin und Uhrzeit beim Vermieter abzuholen bzw. wiederzubringen.
c) Bei nicht termingerechter Rückgabe(Öffnungszeiten einzusehen auf der Website unter Kontakt)verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von mindestens Euro 50,00 (Kaution) zu entrichten.
d) Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe(Öffnungszeiten einzusehen auf der Website unter Kontakt)zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommen sollte, ist das Ausfallhonorar durch den Mieter zu leisten.
e) Wird ein Mietobjekt max. 1 Stunde nach Öffnungszeiten bzw. vereinbarter Zeit nicht abgeholt, besteht für den Kunden kein Anspruch auf die Buchung. Es tritt in diesem Fall eine automatische Stornierung(ab 24 Stunden – siehe 5b)in Kraft und wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
8. Übergabe, Rückgabe (Reinigung) und Verzug
a) Der Mieter ist verpflichtet bei der Übergabe der Leihmodule den ordnungsgemäßen Zustand sowie die Vollständigkeit zu quittieren. Der Mieter hat die Möglichkeit, sich von dem einwandfreien Zustand der Leihmodule z.B. durch den Aufbau der Hüpfburg zu überzeugen. Der Auf- und Abbau obliegt dabei dem Mieter.
b) Bei verspäteter Rückgabe trittPunkt 7cin Kraft und kann bis zum Gesamtpreis des vollen Tagespreises( Punkt 7d )in Rechnung gestellt werden.
c) Der Mieter ist verpflichtet den Leihartikel im ordnungsgemäßen, trockenen und gereinigten Zustand zu übergeben.
Die Reinigung der Spielgeräte ist mit einem Staubsauger, feuchtem Lappen und anschließendem Trocknen durchzuführen.
Die Reinigung unserer Event-Food-Module ist der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Diese obliegt ebenfalls dem Mieter.
d) Folgende Dienstleistungen behält sich der Vermieter vor bis zu 48 Stunden nach nicht ordnungsgemäßer Abgabe der Leihmodule in Rechnung zu stellen:
Trocknen der Spielgeräte: 100,00€
Reinigen der Spielgeräte S/M: 30,00€
Reinigen der Spielgeräte L/XL: 50,00€
Reinigen der Spielgeräte XXL: 75,00€
Falten von Hüpfburgen S/M/L: 35,00€
Falten von Hüpfburgen XL/XXL: 60,00€
Reinigung unserer Event-Food-Module: 30,00€
Sollte durch die nicht ordnungsgemäße Abgabe eines Leihartikels die weitere Vermietung in Verzug geraten, behält sich der Vermieter das Recht einen Tagespreis zuzüglich der oben aufgeführten Dienstleistungen zu berechnen.
8.1. Winterpause
Für die Zeit vom 15. Oktober - 31. März lagern wir unsere Hüpfburgen für eine Winterpause ein.
Sollte in dieser Zeit Bedarf für das Ausleihen einer Hüpfburg bestehen, treten veränderte Leihkonditionen in Kraft.
Es wird eine pauschale Wintergebühr von 30,00€ /luftbetriebenes Eventmodul erhoben.
Der Buchungszeitraum beschränkt sich auf die Zeitspanne von 11:00 - 16:00 Uhr.
Der Vermieter behält sich vor witterungsbedingt (auch bei Bodenfeuchte) von einer Zusage oder bei bereits bestehendem Vertrag zurück zu treten.
Die Wintergebühr ist kein Ausgleich für die Abgabe einer nassen Hüpfburg!
Punkt 8dwird auf Grund der Jahreszeit und den damit verbundenen Umständen besonders beachtet.
9. Stromversorgung
Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.
Das erforderliche Betriebsgebläse wird vom Vermieter gestellt und darf keinesfalls überlastet werden. Die Stromversorgung erfolgt über einen Hausanschluss mit 230 V und 16A, über den ausschließlich die Hüpfburg mit Strom versorgt werden darf.
Etwaige Stromverlängerungen (Kabeltrommeln etc.) müssen entsprechend gekennzeichnet und gesichert werden. Ferner muss dafür Sorge getragen werden, dass Unbefugte keinen unmittelbaren Zugang zur Stromversorgung haben.
10. Haftung
a)Der Vermieterstellt für die vertraglich vereinbarte Dauer das vermerkte Spielgerät zur Verfügung. Der Vermieter sorgt dafür, dass keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen.
Der Vermieter lässt seine Elektrogeräte einer jährlichen Sicherheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb unterziehen.
Alle luftbetriebenen Eventmodule haben ein NEN-EN 14960 Zertifikat und werden regelmäßig auf Schäden überprüft.
b) Der Mieter trägt für die gesamte Mietdauer dafür Sorge, dass die Spielgeräte nur für den ausgewiesenen Zweck verwendet werden:
Der Mieter versichert,
dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet wird.
dass das vertraglich festgeschriebene Eventmodul während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-Adresse genannten Adresse verbleibt.
Der Mieter versichert,
das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzung oder Verlust trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und oder Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.
Der Mieter ist verantwortlich,
für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Mietobjektes in ordnungsgemäßem Zustand und voller Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen.
Der Mieter versichert,
dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen verantwortlich gemacht werden.
Der Mieter entbindet/befreit
den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten/Strafen oder Klagen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.
c) Die Nutzung der luftbetriebenen Module muss vom Mieter beaufsichtigt werden. Der Mieter ist verpflichtet eine volljährige Aufsichtsperson oder Einsatzpersonal zu stellen.
d) Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Etwaige Sachbeschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
e) Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust trägt der Mieter die Kosten für den Nutzungsausfall und/ oder Neubeschaffung oder Reparatur des Materials, sowie Liefer- oder Transportkosten.
Diese werden wie folgt berechnet:
Kleine Beschädigung: pauschal 50,00€
Beschädigungen, die durch den Hersteller repariert werden müssen: pauschal 300,00€ zuzgl. Mietausfallentschädigung, zuzgl. evtl. Mehrkostenaufwand
Größere oder irreparable Defekte/ Verlust: Ersatzeinforderung zum Neubeschaffungswert und Mietausfallentschädigung
11. Garantie
Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Dazu siehe auchPunkt 6 und Punkt 10a.Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt, die aufgetretenen Mängel umgehend zu beseitigen.
Reparaturversuche in Eigenregie sind zu unterlassen und werden bei Beschädigung im vollen Warenwert des jeweiligen Leihobjektes in Rechnung gestellt.