Generelle Nutzungsregeln für den Betrieb von Hüpfburgen
und anderen luftbetriebenen Attraktionen
Die Hüpfburg ist grundsätzlich so zu benutzen, dass andere Personen nicht gefährdet werden!
Das Aufsichtspersonal hat sich vor Gebrauch der aufblasbaren Module ausführlich über die Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
Es gilt sich vor Benutzung der Hüpfmodule über das Wetter zu informieren.
Der Mieter stellt sicher, dass die untenstehenden Sicherheitsbestimmungen strikt eingehalten werden. Diese können als PDF heruntergeladen werden. Ebenfalls werden sie dem Kunden im Angebot sowie in der Rechnung als Anhang bereitgestellt.
Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für Ihre Kinder!
Benutzung der aufblasbaren Module nur unter Aufsicht einer volljährigen Person!
Zugang nur für Kinder ab 3 Jahren!
Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein.
Die maximale Benutzerzahl darf nicht überschritten werden.
Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.
Nicht mit Schuhen, Brillen oder Schmuck benutzen! Halsketten, Ringe, Haarspangen etc. sind vor der Benutzung abzulegen.
Keine spitzen, scharfe, harte oder heiße Gegenstände mit in die Hüpfburg nehmen!
Keine Speisen und Getränke sowie Süßigkeiten, Kaugummi, Eis oder Zuckerwatte in die Hüpfburg nehmen!
Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
Nicht auf die Wände, im Innenbereich sowie die Außenwände klettern!
Nicht in die Netze hängen, daran ziehen oder hochklettern!
Bei Druckverlust ist die Hüpfburg sofort zu räumen!
Das Gebläse niemals abschalten, wenn sich Personen in der Hüpfburg befinden!
Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg unverzüglich geräumt wird.
Der Aufstellbereich muss vor dem Aufbau der Hüpfburg auf spitze und scharfkantige Gegenstände überprüft werden. Auch dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!).
Das Gebläse von Kindern unzugänglich aufbauen oder absperren!
Zudem muss eine Unterlegplane verwendet werden. Diese erhält der Mieter vom Vermieter.
Bei Aufstellung auf Pflaster oder Hartböden hat der Mieter für ausreichenden Fallschutz Sorge zu tragen. Ebenso liegt die sicherheitsrelevante Beschwerung der Hüpfburg in der Verantwortung des Mieters.
Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist ausdrücklich untersagt.
Bei Hüpfburgen mit Pool liegen die besondere Aufsichtspflicht und die sicherheitsrelevanten Vorkehrungen sowie die Verantwortung bei Benutzung mit Wasser beim Mieter.
Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt.
Die Event- sowie Food Module dürfen über Nacht nicht draußen bleiben.
Das Gebläse muss trocken und unter Dach gelagert werden.
Die Benutzung einer Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.
Ab Windstärke 5 ist das Aufblasen der aufblasbaren Module nicht erlaubt und fahrlässig anzusehen!
Bei Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden oder aufgeblasen werden!